Abschied Raum geben – Raum der Stille
Der Abschied braucht Raum und eine angemessene Atmosphäre, die uns etwas Ruhe gibt in den schweren Zeiten der Trauer. Deswegen ist in unserem Bestattunghaus in der Neuöttinger Straße 37 in Altötting alles rund um die Bestattung ausgerichtet.
Oft wird der Verlust eines geliebten Menschen erst im Moment des bewussten Abschiednehmens tatsächlich begreiflich. Aus diesem Grund finden Sie bei uns die Möglichkeit sich würdig zu verabschieden mit der Zeit die Sie brauchen. Wir geben Ihnen einen persönlichen und intimen Rahmen sich zu verabschieden. Ebenfalls ist es in unserem Bestattungshaus Keßler für Sie möglich eine Trauerfeier mit Ihrer Familie und Freuden zusammen mit einem Geistlichen oder unserem Freien Redner zu gestalten. Ein anschließendes Zusammenbleiben mit Ihren Trauergästen ist bei uns für Sie möglich.
Unser Raum ist ab dem 01.07.2024 verfügbar!
Trauerfeiern nach Ihrem Wunsch
Mit einer Trauerfeier erweisen wir den Verstorbenen die letzte Ehre und bringen unsere Gefühle und unsere Wertschätzung ihm gegenüber zum Ausdruck. Dies kann sich auch in der Gestaltung der Trauerfeier wiederfinden. Zum Beispiel in einer individuellen Gestaltung, indem Sie etwas Persönliches des Verstorbenen mitbringen und so der Trauerfeier ein ganz besonderes Gefühl schenken. In der Regel werden Trauerfeiern nach religiösen Abläufen gestaltet. Es ist aber immer ein individueller Spielraum vorhanden, um die Feier gemäß Ihren Wünschen zu gestalten.
Natürlich ist eine Trauerzeremonie auch immer mit einem freien Redner möglich, der Ihnen den Gestaltungsfreiraum lässt. Im Vordergrund steht dabei vor allem der Abschied der Angehörigen. Wir gestalten den Abschied, die Trauerfeier, ganz nach Ihren Wünschen und geben auch gerne Anregungen für eine besondere Atmosphäre.
Wir begleiten
.... die Verstorbenen, indem wir
-vor der Abschiednahme, in unseren Räumen eine hygienische Versorgung ausführen.
-Erd- und Urnebestattungen durchführen.
.... die Organisation der Bestattung, indem wir
-Termine mit Kirchen und Friedhofsverwaltungen vereinbaren.
-Trauerredner und Trauerbegleiter vermitteln.
-Blumen- und Musikauswahl mit Ihnen besprechen und beauftragen.
-Trauerhallen und Grabstellen zur Trauerfeier gestalten und dekorieren.
-Trauerdrucksachen wie Zeitungsanzeigen, Trauerkarten, Sterbebilder und Danksagungen erstellen.
Hilfe bei Finanzierung
Das Bestattungshaus Keßler hilft Ihnen gerne, auch wenn es finanziell mal „eng“ wird. Durch unseren Partner, die ADELTA.finanz AG, können wir unseren Hinterbliebenen grundsätzlich 21 Tage Zahlungsziel anbieten. Dieses Zahlungsziel kann in besonderen Fällen bis zu 90 Tage verlängert werden. Weiter bieten wir Ihnen auch verschiedene Teilzahlungsmöglichkeiten mit einer Laufzeit von 3 – 36 Monaten an. Somit erleichtern wir unseren Hinterbliebenen den Rechnungsausgleich.
Die ADELTA.finanz AG sorgt für eine bequeme und unbürokratische Abwicklung. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Für weitere Informationen zur ADELTA.finanz AG klicken Sie hier:
Testament – Mein letzter Wille
Ein Testament zu verfassen ist einfacher, als man denkt. Der sicherste Weg zu einem Testament führt zum Notar, denn ein auf diesem Weg festgelegtes Testament wird im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht gesendet. Es ist ebenso möglich, Ihren letzten Willen selbst auf das Papier zu bringen. Es muss unbedingt handschriftlich verfasst werden und mit den genauen Angaben von Vorname, Name, sowie Datum und einer Unterschrift versehen sein. Das Testament sollte an einem Ort aufbewahrt werden, an dem es auf jeden Fall gefunden werden kann, oder Sie informieren Ihre Familie. Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Aufsetzen eines Testaments von einem Rechtanwalt oder Notar beraten zu lassen. Gerne vermitteln wir Ihnen entsprechende Kontakte.
Was heißt Erben
Das Erben in Deutschland unterliegt dem Erbrecht. In den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ist dies festgeschrieben. Ist kein Testament vorhanden, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft:
Erben erster Ordnung
Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung
Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
Erben dritter Ordnung
Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen
Der Ehepartner erbt, sofern Erben erster Ordnung vorhanden sind, ein Viertel des Nachlasses. Bei Erben zweiter Ordnung die Hälfte bzw. den gesamten Nachlass, wenn es keine Erben erster oder zweiter Ordnung gibt. Haben Sie andere Vorstellungen zur Verteilung ihres Erbes? Dann sollten Sie Ihren Letzten Willen in Form eines Testamentes festhalten. Jedoch ist zu beachten, dass den Erben ersten Grades in jedem Fall ein Pflichtanteil zusteht.
Bei allen Fragen zum Erbrecht wenden Sie sich bitte an einen zuständigen Rechtsanwalt oder Notar.
Patientenverfügung
Ein selbstbestimmtes Leben hat für uns alle einen hohen Wert. Doch was, wenn plötzlich andere Menschen schwerwiegende Entscheidungen für uns treffen müssen, weil wir selbst nicht mehr in der Lage sind diese zu äußern. Zum Beispiel nach einem Unfall oder durch eine Krankheit. Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, diese, Ihre persönlichen Entscheidungen selbst zu treffen. Darin wird genau festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen und welche Sie eben ausschließen. Ebenfalls ist es ratsam, einer Person des Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Diese kann, wenn nötig, Sorge dafür tragen, dass auch wirklich alle Ihre Wünsche und Ihr Wille gemäß der Patientenverfügung durchgeführt werden.
Nachhaltigkeit
Wir pflanzen für jeden verkauften Sarg einen Baum.
Wir machen bayerische Wälder fit für den Klimawandel! Mit Ihrer Unterstützung verwandeln wir heimische Schadflächen und Monokulturen in stabile und gesunde Mischwälder.
Ihr verstorbener Angehörige soll bei uns nicht vergessen sein. So erstellen wir zusammen mit dem Unternehmen zukunftsbaum bayern eine Erinnerungsurkunde mit den Angaben, wie Namen, Geburts- und Sterbedatum.
Diese Urkunde erhalten dann Sie für Ihre Erinnerung und Trauerarbeit. Nachhaltigkeit für eine gute Zukunft!
Hospiz
Wir können nicht wissen, was die Zukunft für uns bereithält. Immer wieder kommt es leider vor, dass sich der letzte Weg hügelig, steinig und oft mühsamer gestaltet als man sich das je gedacht hatte. Oft ist eine solche schwere Zeit für den Betroffenen und dessen Familie allein kaum oder nur sehr schwer zu schaffen. Daher kann es gut sein, ja sinnvoll, professionelle Hilfe durch eine Hospizbegleitung wahrzunehmen.
Hier wird der Sterbende von erfahrenen Hospizbegleitern zusammen mit einem Pflegedienst versorgt und betreut. Dabei steht das seelische Auffangen der Betroffenen und Angehörigenim Vordergrund. Sie stehen Ihnen jederzeit mit Gesprächen für den Umgang mit der Trauer zur Seite.
Weiterführende Informationen zu dieser Art von Begleitung finden Sie unter folgender Stelle:
Hospizverein im Landkreis Altötting e.V.
www.hospizverein-aoe.de
Tel. 0 86 71 - 88 46 16
Spendenkonto des Hospizverein im Landkreis Altötting e.V.
VR meine Raiffeisenbank
IBAN DE66 7106 1009 0003 2595 95
BIC GENODEF1AOE
Trauerbegleitung im Bestattungshaus Keßler
In unserer offenen Trauergruppe haben Sie einmal im Monat die Möglichkeit, ebenfalls Trauernden zu begegnen, Kontakt zu ihnen aufzubauen und begleitende Unterstützung zu erfahren. In einer geschützten und offenen Atmosphäre bietet sich die Gelegenheit zum Gespräch miteinander, zu Themen, die sie beschäftigen und zum Erleben, dass ein Leben nach dem Verlust möglich ist.
Hilfe in Anspruch zu nehmen, erfordert oft großen Mut - haben sie Ihn.
Monatliche Trauergruppe in unserem Bestattungshaus in der Neuöttinger Straße 37 in Altötting
oder
die Möglichkeit in einem Einzelgespräch in ruhiger Atmosphäre in unserem Gesprächsraum in der Herrenmühlstraße 10 d in Altötting.
Trauer von Kindern, wenn das Herz gebrochen ist
Auch Kinder nehmen Abschied und gehen so ganz anders mit dem Tod um als wir Großen. Die Vorstellung von dem Ende eines Lebens, von der Endlichkeit, ist für Kinder nicht fassbar. Und so haben sie keine Angst Fragen zu stellen. Sicherlich fällt es in der eigenen Trauer schwer, nun die richtigen Gedanken und Worte zu finden - bitte nehmen Sie sich die Zeit. Seien Sie ehrlich mit Ihrem eigenen Schmerz und sprechen Sie offen mit den Jüngsten der Familie darüber. Auf diesem Weg können unsere Kinder lernen, den Tod zu verstehen und zu begreifen.
Kinder, sind Teil Ihrer Familie und dürften nicht ausgeschlossen werden, sie verstehen mehr als wir denken. Lassen Sie Ihr Kind mitgestalten und die eine oder andere Entscheidung treffen.
Unsere Trauerbegleiterin ist in der Trauer mit Kindern eine echte Spezialistin, wenden Sie sich bei Fragen gern an uns. Wir stehen Ihnen, Ihren Kindern und Ihrer Familie bei.