WIR BEGLEITEN SIE...

Familienunternehmen

Wir stehen an Ihrer Seite - sei es als einfühlsame Begleitung bei einem aktuellen

Sterbefall oder als kompetenter Berater bei einem wichtigen Thema rund um die

Trauer oder einer Bestattungsvorsorge in unserem Bestattungshaus.

Was muss ich im Trauerfall tun

Ein Trauerfall in der Familie kann, vor allem wenn er plötzlich eintritt, ein Gefühl der Überforderung hervorrufen. Hier ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und sich an folgende Schritte halten:

1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Hausarzt oder der Hausärztin auf, oder einem Notarzt, damit dieser den Tod feststellen kann und den Totenschein ausstellt. In einem Seniorenheim, einer Pflegeeinrichtung oder dem Krankenhaus wird dieser Schritt bereits vor Ort übernommen.

Den ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter: 116 117

2. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir erklären Ihnen in aller Ruhe die Möglichkeiten und weiteren Schritte und kümmern uns dann um alles Notwendige.

0 86 71 / 5 07 91 00

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Geburtsurkunde bei Ledigen
  • Heiratsurkunde oder Familienbuch bei Verheirateten
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei verwitweten Personen
  • Lebenspartnerschaftsurkunde bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Personalausweis des Verstorbenen und des Auftraggebers der Bestattung
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenbescheide und -unterlagen mit Rentenversicherungsnummer sowie Zusatzrenten
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Lebensversicherungspolice
  • Graburkunde
  • Schwerbehindertenausweis

Freie Bestatterwahl

In Deutschland gilt die freie Bestatterwahl!

Ihnen wird in einem Alten- Seniorenheim, Krankenhaus oder anderer Institution ein Bestatter vorgeschlagen, den Sie beauftragen sollen? Oder die Einrichtung teilt Ihnen mit, dass sie mit einem Bestattungsunternehmen zusammenarbeiten? Das ist nicht zulässig! Sie haben immer die freie Bestatterwahl, diese Entscheidung obliegt einzig und allein den Hinterbliebenen!

Sie können immer das Bestattungsunternehmen Ihres persönlichen Vertrauens völlig frei wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Sterbefall eingetreten ist. Es gibt keine Zuständigkeit oder einen Vertrag, dem Sie unterliegen.

Sollte auf Grund irgendwelcher Umstände, die Abholung oder eine Bergung durch die Polizei stattgefunden haben, ist der Bestattungskollegen verpflichtet den Verstorbenen an den Bestatter Ihres Vertrauens auszuhändigen.

Wir stehen Ihnen bei – Wir begleiten sie.

Bestattungsvorsorge

Für alles haben wir in unserem Leben einen Plan. Wo der nächste Urlaub hingehen soll oder wie ich im nächsten Frühjahr meinen Garten gestalte. Nur eines haben wir oft nicht im Blick:
unseren eigenen Tod.

Bestattungsarten